Einsatzfahrzeug: Imbach - FF - HLF 2

Imbach - FF - HLF 2
Imbach - FF - HLF 2
  • Imbach - FF - HLF 2

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Funkrufname Imbach - FF - HLF 2 Kennzeichen KR-239 DE
Standort Europa (Europe)Österreich (Austria)NiederösterreichKrems-Land (KR)
Wache FF Imbach Zuständige Leitstelle k.A.
Obergruppe Feuerwehr Organisation Freiwillige Feuerwehr (FF)
Klassifizierung Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug Hersteller Iveco
Modell EuroCargo FF 150 E 28 W Auf-/Ausbauhersteller Seiwald
Baujahr 2018 Erstzulassung 2018
Indienststellung 2018 Außerdienststellung k.A.
Beschreibung

Hilfeleistungfahrzeug (HLF 2) der Freiwilligen Feuerwehr Imbach im Bundesland Niederösterreich, Bezirk Krems.

Technische Daten:

  • Fahrgestell: Iveco EuroCargo FF 150 E 28 W / 150-280
  • Motorleistung: 206 kW bei 2.500 1/min (6-Zylinder-Dieselmotor, Euro 6)
  • Hubraum: 6.728 cm³
  • Höchstgeschwindigkeit: 100 km/h
  • Zulässiges Gesamtgewicht: 15.000 kg

Aufbau: Seiwald

Ausstattung u.a.:

  • Feuerlöschkreiselpumpe FPH 10-3000 (3.000 l/min bei 10 bar oder 250 l/min bei 40 bar)
  • Löschwassertank 2.000 l
  • Schaummitteltank 120 l
  • Hochdruck-Straßenwaschanlage
  • 3 Atemschutzgeräte im Mannschaftsraum
  • WARN Vorbauseilwinde
  • pneumatischer Lichtmast
  • hydraulischer Rettungssatz
  • Stromerzeuger
  • Druckbelüfter

Das System der niederösterreichischen HLF

Mit der Feuerwehrausrüstungsverordnung (FAV) des Landes Niederösterreich wurde 2011 das HLF-Konzept eingeführt. Die Abkürzung „HLF“ steht dabei nicht wie in Deutschland für Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug, sondern für Hilfeleistungsfahrzeug. Es lässt sich aus dem „H“ auch nicht zwingend ableiten, dass das Fahrzeug mit einer Beladung zur technischen Hilfeleistung ausgestattet ist. Vielmehr ist es mit dem Konzept der jeweiligen FF/BTF möglich, das Fahrzeug flexibel den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.

Der Ansatz des niederösterreichischen HLF-Konzepts ist in etwa vergleichbar mit dem der Basisfahrzeuge (Basis 1, Basis 2 und Basis 3) in Deutschland Ende der 1980er-Jahre. Bis dahin bestanden zahlreiche Fahrzeugtypen (wahlweise auch mit Allradantrieb): KLF, BLF, LF, LF-B, LF-W, TLF (1000/2000/3000/4000), GTLF, RLF, KRF, KRF-B, KRF-S, RF und SRF. Diese wurden durch die neuen Typen HLF 1, HLF 2, HLF 3 sowie als Stützpunktfahrzeug HLF 4 ersetzt.

Ursprünglich sollte jedes HLF einen Wassertank besitzen. Auch jedes HLF 1 sollte über einen Wassertank zwischen 300 und 500 l Wasser besitzen, um die Schlagkraft der zahlreichen kleineren Wehren, die bisher meist über ein KLF verfügten, zu erhöhen. Im Laufe der Zeit wurde das System weiterentwickelt. Es wurde auch die Möglichkeit geschaffen, HLF 1 ohne Wassertank zu beschaffen, die wieder mit dem bisherigen KLF vergleichbar sind. Zur Abgrenzung zum HLF 1 ohne Wassertank wurde die neue Variante HLF 1-W eingeführt.

Mit Stand 2025 bestehen vom Niederösterreichischen Landesfeuerwehrverband (NÖLFV) Richtlinien für folgende Fahrzeugtypen:

  • HLF 1: kein Wassertank, Besatzung mindestens 1:5, Zulässiges Gesamtgewicht 5.500 kg, Motorleistung maximal 160 KW (220 PS), Allrad optional.
  • HLF 1-VF: VF steht hier für Versorgungsfahrzeug. Es führt ähnlich dem bayerischen TSF-L die Beladung eines HLF 1 auf Rollcontainern mit. Eine Förderung erfolgt nur, wenn die FF zusätzlich auch ein HLF 2 oder größer besitzt.
  • HLF 1-W: Wassertank minimal 300 l, maximal 800 l, Besatzung mindestens 1:5, Zulässiges Gesamtgewicht 7.500 kg, Motorleistung maximal 160 kW (220 PS), Allrad optional
  • HLF 2: Wassertank mindestens 800 l, maximal 2.000 l, Besatzung 1:5 bis 1:8, Zulässiges Gesamtgewicht 16.000 kg, Motorleistung maximal 221 kW (300 PS), Allrad optional, mögliche Zusatzausstattungen bei Bedarf: Seilwinde, Ladebordwand, Lichtmast, Stromerzeuger entweder tragbar oder fest eingebaut, hydraulischer Rettungssatz.
  • HLF 3: Wassertank über 2.000 l, maximal 4.000 l, Besatzung 1:5 bis 1:8, Zulässiges Gesamtgewicht 18.000 kg, Motorleistung maximal 290 kW (395 PS), Allrad verpflichtend, Pflichtausstattung: Lichtmast, Dachwerfer, Schnellangriff, Stromerzeuger; mögliche Zusatzausstattungen bei Bedarf: hydraulischer Rettungssatz.
  • HLF 4: Wassertank zwischen 5.000 l und 14.000 l, Besatzung 1:2 bis 1:8, Zulässiges Gesamtgewicht 18.000 kg bei 2 Achsen, 26.000 kg bei 3 Achsen, 36.000 kg bei 4 Achsen, Motorleistung maximal 400 kW (544 PS). Es kann auch als in der Variante als Wechselladeaufbau (WLA-HLF 4) mit reduzierter Beladung realisiert werden. Seit 2020 zusätzlich in der Variante HLF 4 U (wie Universal) möglich mit einer Pulverlöschanlage mit mindestens 250 kg.
  • Zusätzlich bestehen auch Baurichtlinien für VRF, WLF, MTF, ALF, VF und SSTF.

Ursprünglich waren an den Fahrzeugseiten der HLF als taktische Bezeichnung nur die Typen HLF 1 bis HLF 4 angebracht. Da man hieran aber nicht erkennen konnte, wie viele Löschmittel mitgeführt werden und ob das Fahrzeug über Allradantrieb verfügt, wurden vielerorts die Bezeichnungen wieder erweitert, zum Beispiel auf „HLFA 3 3000/200“.

Nach Niederösterreich hat 2011 auch der Landesfeuerwehrverband Steiermark das Konzept der Hilfeleistungsfahrzeuge (HLF) eingeführt, die dortigen Typen unterscheiden sich aber zu denen aus Niederösterreich. Ebenfalls zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass auch die Berufsfeuerwehren Wien und Graz HLF einsetzen, dort steht die Bezeichnung aber für Hilfeleistungslöschfahrzeug.

Ausrüster Rauwers GmbH
Sondersignalanlage
  • 2 LED-Module Hänsch TOP Integro
  • Martin-Horn 2297 GM
  • 2 Frontblitzer Federal Signal Nanoled
  • 2 LED-Module Hänsch Integro Universal am Heck
Besatzung 1/8 Leistung 206 kW / 280 PS / 276 hp
Hubraum (cm³) 6.728 Zulässiges Gesamtgewicht (kg) 15.000
Tags
k.A.
Eingestellt am 04.10.2018 Hinzugefügt von HdV-Hamburg
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