Einsatzfahrzeug: Krems an der Donau - FF - HLFA 3
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| Funkrufname | Krems an der Donau - FF - HLFA 3 | Kennzeichen | FW-255 KS |
|---|---|---|---|
| Standort | Europa (Europe) › Österreich (Austria) › Niederösterreich › Krems (KS) | ||
| Wache | FF Krems an der Donau - Hauptwache | Zuständige Leitstelle | k.A. |
| Obergruppe | Feuerwehr | Organisation | Freiwillige Feuerwehr (FF) |
| Klassifizierung | Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug | Hersteller | MAN |
| Modell | TGM 15.290 4x4 | Auf-/Ausbauhersteller | Rosenbauer |
| Baujahr | 2015 | Erstzulassung | 2015 |
| Indienststellung | 2015 | Außerdienststellung | k.A. |
| Beschreibung | Hilfeleistungsfahrzeug mit Allradantrieb (HLFA 3) der Freiwilligen Feuerwehr Krems an der Donau - Hauptwache im Bundesland Niederösterreich, Statutarstadt Krems an der Donau. Ausstattung (u.a.):
Beladung (u.a.):
Zwei ungleiche Zwillinge als Ersatz für das SRF Im Jahr 2015 wurde das bisherige Schwere Rüstfahrzeug (SRF) durch zwei ähnliche, aber nicht baugleiche Hilfeleistungsfahrzeuge ersetzt. Die Wahl auf zwei Fahrzeuge fiel zum einen, da aufgrund der engen Kremser Altstadt, den Weingärten und dem zunehmenden Verkehr die Fahrzeuge kompakt ausgeführt werden sollten. Dies gelang durch die Verwendung von Fahrgestellen mit einer Breite von nur 2,35 m und einem Radstand von nur 3,60 m. Zum anderen war es nicht mehr möglich, die notwendige Beladung in nur einem kompakten Fahrzeug mitzuführen. Schlussendlich trat während der Planungsphase auch die neue Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung FAV 2013 in Kraft, somit wurden SRF nicht mehr gefördert (siehe unten). Die beiden Fahrzeuge haben unterschiedliche Einsatzschwerpunkte und ergänzen sich:
Das System der niederösterreichischen Hilfeleistungsfahrzeuge (HLF) Mit der Feuerwehrausrüstungsverordnung (FAV) des Landes Niederösterreich wurde 2011 das HLF-Konzept eingeführt. Die Abkürzung „HLF“ steht dabei nicht wie in Deutschland für Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug, sondern für Hilfeleistungsfahrzeug. Es lässt sich aus dem „H“ auch nicht ableiten, dass das Fahrzeug mit einer Beladung zur technischen Hilfeleistung ausgestattet ist. Vielmehr ist es mit dem Konzept der jeweiligen FF/BTF möglich, das Fahrzeug flexibel den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Der Ansatz des niederösterreichischen HLF-Konzepts ist in etwa vergleichbar mit dem der Basisfahrzeuge (Basis 1, Basis 2 und Basis 3) in Deutschland Ende der 1980er-Jahre. Bis dahin bestanden zahlreiche Fahrzeugtypen (wahlweise auch mit Allradantrieb): KLF, BLF, LF, LF-B, LF-W, TLF (1000/2000/3000/4000), GTLF, RLF, KRF, KRF-B, KRF-S, RF und SRF. Diese wurden durch die neuen Typen HLF 1, HLF 2, HLF 3 sowie als Stützpunktfahrzeug HLF 4 ersetzt. Ursprünglich sollte jedes HLF einen Wassertank besitzen. Auch jedes HLF 1 sollte über einen Wassertank zwischen 300 und 500 l Wasser besitzen, um die Schlagkraft der zahlreichen kleineren Wehren, die bisher meist über ein KLF verfügten, zu erhöhen. Im Laufe der Zeit wurde das System weiterentwickelt. Es wurde auch die Möglichkeit geschaffen, HLF 1 ohne Wassertank zu beschaffen, die wieder mit dem bisherigen KLF vergleichbar sind. Zur Abgrenzung zum HLF 1 ohne Wassertank wurde die neue Variante HLF 1-W eingeführt. Mit Stand 2025 bestehen vom Niederösterreichischen Landesfeuerwehrverband (NÖLFV) Richtlinien für folgende Fahrzeugtypen:
Ursprünglich waren an den Fahrzeugseiten der HLF als taktische Bezeichnung nur die Typen HLF 1 bis HLF 4 angebracht. Da man hieran aber nicht erkennen konnte, wie viele Löschmittel mitgeführt werden und ob das Fahrzeug über Allradantrieb verfügt, wurden vielerorts die Bezeichnungen wieder erweitert, zum Beispiel auf „HLFA 3 3000/200“. Nach Niederösterreich hat 2011 auch der Landesfeuerwehrverband Steiermark das Konzept der Hilfeleistungsfahrzeuge (HLF) eingeführt, die dortigen Typen unterscheiden sich aber zu denen aus Niederösterreich. Auch die Berufsfeuerwehren Wien und Graz setzen HLF ein, dort steht die Bezeichnung aber für Hilfeleistungslöschfahrzeug. Herzlichen Dank an die FF Krems Hauptwache für die freundliche Unterstützung! |
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| Ausrüster | k.A. | ||
| Sondersignalanlage |
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| Besatzung | 1/7 | Leistung | 290 kW / 394 PS / 389 hp |
| Hubraum (cm³) | 6.871 | Zulässiges Gesamtgewicht (kg) | 15.500 |
| Tags |
k.A.
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| Eingestellt am | 02.01.2026 | Hinzugefügt von | Thomas Dotzler |
| Aufrufe | 196 | ||
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