Einsatzfahrzeug: Sama Heilbronn 02/11-01
Einsatzfahrzeug-ID: V72041 Weiteres Foto hochladen
Funkrufname | Sama Heilbronn 02/11-01 | Kennzeichen | HN-O 2111 |
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Standort | Europa (Europe) › Deutschland (Germany) › Baden-Württemberg › Heilbronn (Stadt) (HN) | ||
Wache | k.A. | Zuständige Leitstelle | Leitstelle Heilbronn (HN) |
Obergruppe | SEG/KatS | Organisation | Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) |
Klassifizierung | Einsatzleitfahrzeug | Hersteller | Ford |
Modell | Transit FT 100 VLS Di | Auf-/Ausbauhersteller | Bund |
Baujahr | 1984 | Erstzulassung | k.A. |
Indienststellung | 1984 | Außerdienststellung | k.A. |
Beschreibung | Einsatzleitwagen (ELW 1) des ASB Heilbronn. Ehemals als Mannschaftstransportwagen MTW genutzt. Ehemaliges KatS Fahrzeug. Das Foliendesign entstand in Anlehnung an das Design des ASB Heilbronn. Der Warnbalken TOP-1 wurde nachträglich angebracht. Laufbahn:
Hinweis: Fahrzeug wurde bis vor kurzem noch als ELW 1 geführt und war bis Dezember 2009 über die Stadt Heilbronn mit Kennzeichen HN -80034 angemeldet. Im Rahmen der Neustrukturierung des Katastrophenschutzes des Bundes wurden alle Fahrzeuge älter BJ 1998 an die Organsiation übergeben. Deshalb auch das neue Kennzeichen HN-O 2111. Der Funkrufname wurde nicht geändert auch wenn die Austattung nicht der eines ELW 1 entspricht. Fahrzeug wird aber derzeit noch als Führungsfahrzeug für die SEG und den Katastrophenschutz genutzt. Fahrgestell: Ford Transit FT 100/VLS Di Technische Daten: Beladung / Ausstattung nach STAN:
Mit der Auflösung des Luftschutzhilfsdienstes (LSHD) 1968 und der sich daran anschließenden grundlegenden Neuorganisation des Katastrophenschutzes in Deutschland wurde auch die Organisation und Ausstattung des Sanitätsdienstes überarbeitet. Die bisherigen Luftschutz-Krankentransport- und Luftschutz-Verbandplatzzüge ersetzte das Bundesamt für Zivilschutz durch drei neue Sanitätszüge. Die Personalisierung der Züge übernahmen bundesweit die vier Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser-Hilfsdienst, während das Bundesamt für Zivilschutz die materielle Ausstattung durch zentrale Beschaffungen übernahm. Zunächst sollten in den neu aufgestellten Sanitätszügen jedoch vorhandene Fahrzeuge aus Beständen des aufgelösten LSHD weiterverwendet werden, bevor nach und nach vom Bundesamt für Zivilschutz neue Fahrzeuge angeschafft wurden. Aufgabe aller drei Sanitätszüge des Katastrophenschutzes war die medizinische Versorgung von Verletzten und deren Transport in Krankenhäuser. Die Aufgaben der Sanitätszüge fingen bei der Suche nach Verletzten und deren Rettung an. Anschließend sollten die Verletzten gesichtet, registriert und medizinisch erstversorgt werden, bevor ihr Abtransport in Krankenhäuser erfolgen sollte. Besonderen Wert wurde auf die Verzahnung des Sanitätsdienstes mit dem ABC-Dienst gelegt, um eine entsprechende Versorgung von kontaminierten Verletzten zu gewährleisten. Aus diesem Grund waren in jedem Sanitätszug mehrere Helfer zusätzlich im ABC-Dienst ausgebildet. Die größte Gliederung des neu aufgestellten Sanitätsdienstes war der Sanitätszug mit insgesamt 50 Helfern. Er setzte sich aus einem Zugtrupp, einer Arzt-, drei Sanitäts- und einer Verletztentransportgruppe zusammen. Die bestehenden Verbandplatzzüge des LSHD wurden in 38 Helfer starke Sanitätszüge Arzt umgewandelt. Im Vergleich zum größeren Sanitätszug besaßen sie nur eine statt drei Sanitätsgruppen. Aus dem Luftschutz-Krankentransportzug wurde der Sanitätszug Transport. Ihm fehlte die Arztgruppe, dafür hatte er aber wiederum zwei Sanitätsgruppen. Für die Transportzüge waren 28 Helfer vorgesehen. Zu jedem der drei Sanitätszüge gehörte eine achtköpfige Sanitätsgruppe mit einem vom Bundesamt für Zivilschutz bereitzustellenden Sanitätsgruppenkraftwagen (SanGrKW). Der Sanitätszug Transport besaß eine und der große Sanitätszug sogar zwei weitere Sanitätsgruppen. Diese hatten jedoch keine fest zugeteilten SanGrKW, sondern mussten im Einsatzfall erst geeignete Fahrzeuge beordern. Die Mitglieder der Sanitätsgruppen sollten die Verletztenablagen besetzten und sich dort um die medizinische Erstversorgung der Verletzten kümmern. Die SanGrKW waren vor allem für den Personal- und Materialtransport der Sanitätsgruppe an die Einsatzstelle bestimmt. Zusätzlich ließen sie sich aber auch zum behelfsmäßigen Transport von Verletzten nutzen. Eine ähnliche Doppelnutzung war bei den Arzttruppkraftwagen in den Sanitätszügen auch möglich. Das Bundesamt für Zivilschutz begann 1982 mit der Beschaffung von SanGrKW für die Sanitätsgruppen. In drei Generationen verteilt auf neun Chargen wurden bis 1992 insgesamt 785 SanGrKW erworben und in Dienst gestellt. Die Mehrzahl davon aufgebaut auf Ford Transit. Zunächst beschaffte das Bundesamt für Zivilschutz 1982 in drei Chargen 294 Ford Transit FT 100/VLS mit Ottomotoren. Die ersten 177 Fahrzeuge baute noch Utila aus, danach erfolgte der Ausbau aller weiteren SanGrKW bis 1992 in den Katastrophenschutz-Zentralwerkstätten. Als ab 1983 der Ford Transit auch mit einem Dieselmotor zur Verfügung stand, griff das Bundesamt für Zivilschutz für die weiteren Chargen der ersten Generation von SanGrKW auf die im Rahmen der Vereinheitlichung bevorzugten Dieselaggregate zurück. In drei weiteren Losen erwarb das Bundesamt für Zivilschutz 1985 und 1986 weitere 406 Ford Transit FT 100/VLS Di mit Dieselmotoren, bevor die erste Generation von SanGrKW ihr Ende fand. Eine Kuriosität in einer derart großen Beschaffungsaktion stellt die zweite Generation von SanGrKW auf Volkswagen T3 aus dem Jahr 1987 dar. Zu ihr gehörten lediglich zwei Fahrzeuge, die als dringend benötigter Ersatz oder Neubedarf erworben wurden. Als die Produktion von SanGrKW 1982 begann diente zuerst der Ford Transit FT 100/VLS mit 78 PS starkem Vier-Zylinder-Ottomotor als Fahrgestell. Die weiteren SanGrKW der ersten Generation wurden schließlich auf Ford Transit FT 100/VLS Di mit einem etwas leistungsschwächeren Vier-Zylinder-Dieselmotor aufgebaut. Optisch unterschieden sich die beiden Transit durch die Drehtür zum Fond bei den Fahrzeugen mit Ottomotor und die Schiebetür an gleicher Stelle bei den Dieselfahrzeugen. An die Stelle von Utila als Aufbauhersteller traten noch 1982 die verschiedenen Katastrophenschutz-Zentralwerkstätten. Sonderlich aufwändig war der Ausbau der SanGrKW nämlich nicht. Neben Sondersignal- und Funkanlage wurden in die Fahrzeuge lediglich zwei Aufnahmen für Krankentragen im schmalen Gepäckraum hinter der dritten Sitzreihe eingebaut. Mit diesen ließen sich die SanGrKW nach Entnahme der beiden Sitzbänke im Fond behelfsmäßig zum Verletztentransport nutzen. Wurden die Aufnahmen nicht gebraucht, so standen sie in der Mitte zusammengeklappt aufrecht im Gepäckraum. Die Krankentragen wurden zusammengeklappt links entlang der Außenwand an den beiden Sitzreihen im Fond vorbeigeschoben. |
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Ausrüster | k.A. | ||
Sondersignalanlage | Warnbalken Wandel & Goltermann TOP-1 |
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Besatzung | 1/7 | Leistung | 50 kW / 68 PS / 67 hp |
Hubraum (cm³) | 2.469 | Zulässiges Gesamtgewicht (kg) | 2.530 |
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Eingestellt am | 19.04.2010 | Hinzugefügt von | FrankU |
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