Einsatzfahrzeug: Florian Frankfurt - Radlader (F-207) (a.D.)

Florian Frankfurt 01/79-01 (a.D.)
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Einsatzfahrzeug-ID: V5538 Weiteres Foto hochladen

Funkrufname Florian Frankfurt - Radlader (F-207) (a.D.) Kennzeichen F-207
Standort Europa (Europe)Deutschland (Germany)HessenFrankfurt am Main (F)
Wache BF Frankfurt am Main FRW 1 - BKRZ (BF) Zuständige Leitstelle Leitstelle Frankfurt (F)
Obergruppe Feuerwehr Organisation Berufsfeuerwehr (BF)
Klassifizierung Selbstfahrende Arbeitsmaschine Hersteller Volvo
Modell BM 4300 Auf-/Ausbauhersteller Sonstige
Baujahr 1978 Erstzulassung 1979
Indienststellung 1989 Außerdienststellung 2014
Beschreibung

Radlader (RADL) der Berufsfeuerwehr Frankfurt am Main, auf Basis eines Volvo BM -S- Typ 4300.
Stationiert ist das Fahrzeug am Brand-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum (BKRZ).

Technische Daten:

  • Fahrgestell: Volvo BM -S- Typ 4300
  • Leistung: 79 kW / 107 PS
  • zul. Gesamtgewicht: 9.000 kg
  • zul. Achslast vorne: 7.000 kg
  • zul. Achslast hinten: 6.000 kg
  • Kipplast (gerade nach vorne): 5.400 kg
  • Kipplast (max. geschwenkt bei 40°): 4.600 kg
  • Länge (mit Schaufel in Ruhestellung): 6.360 mm
  • Höhe (ohne Rundumkennleuchte): 3.070 mm
  • Radstand: 2.700 mm
  • Spurweite: 1.850 mm
  • Wendekreis: 5.400 mm


Aufbau: Volvo
Baujahr: 1979
in Dienst seit: 07. November 1989 (als Gebrauchtfahrzeug beschafft)

Beschreibung:

Die Branddirektion Frankfurt am Main verfügte über einen Radlader der Marke Volvo. Es handelt sich hierbei um das Model Volvo BM -S- Typ 4300. Der Radlader wurde 1979 gebaut und am 07. November 1989 als Gebrauchtfahrzeug in den Dienst der Branddirektion Frankfurt am Main gestellt.

Die Fahrerkabine ist von den schwedischen Behörden (da Volvo ein schwedischer Hersteller ist) als Sicherheitsfahrerhaus zugelassen und mit einer Heizung sowie einer Entfrosteranlage ausgerüstet. An den Radlader können verschiedene Arbeitsgeräte (Anbauteile) angebracht werden. Hierzu ist er mit einer besonderen Schnellkupplung versehen, so dass man die Schaufel und andere Geräte sehr schnell auswechseln kann. Die Wechselvorrichtung ist so konzipiert, dass es möglich ist, die Anbauteile mit einer Person austauschen zu können.

Bei der Branddirektion sind derzeit folgende Anbauteile vorhanden:

  • Erdschaufel: Die Erdschaufel ist ständig montiert, da ein Fahren im Straßenverkehr ohne dieses Anbauteil nicht zugelassen ist. Die Erdschaufel kann dazu verwendet werden, Schütt- oder Brandgut zu bewegen.
  • Grabenschaufel: Mit der Grabenschaufel können kleinere Erdaushübe durchgeführt werden.
  • Palettengabel: Die Palettengabel wird dazu verwendet, Paletten zu be- oder entladen und entsprechend zu bewegen.
  • Fassgreifer: Mit dem Fassgreifer können Fassgebinde aufgenommen und bewegt werden.
  • Rundballengabel: Mit der Rundballengabel können Rundballen aufgenommen und verfahren werden.
  • Räumschild: Das Räumschild dient zum Räumen von Schnee auf Verkehrsflächen. Die vorhandenen Anbauteile sind auf einer Abrollplattform verlastet, die auf ein Wechselladerfahrzeug aufgesattelt wird.

Der Radlader steht bei keinem Einsatzstichwort der derzeitigen Alarm- und Ausrückeordnung (Stand 2005) im ersten Abmarsch. Das Fahrzeug steht daher in der sekundären Einsatzverwendung und rückt je nach Bedarf zur Einsatzstelle aus. Es gibt derzeit zwei Varianten um den Radlader zur Einsatzstelle zu bringen.
1. Selbstfahrer: Der Radlader ist für den Straßenverkehr zugelassen und kann somit als „Selbstfahrer“ zur Einsatzstelle entsandt werden. Die Straßenzulassung gilt jedoch nur, wenn die Erdschaufel am Radlader montiert ist. Dies hat zur Folge, dass auch nur mit der montierten Erdschaufel im Straßenverkehr gefahren werden darf.
2. Tieflader: Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Radlader auf einen Tieflader zu verlasten und diesen an ein Zugfahrzeug anzuhängen. Als Zugfahrzeuge finden dafür in Frankfurt momentan die beiden RW Schiene, die alte Generation der Wechselladerfahrzeuge, der RW 3 und die HLF 11 und 15 Verwendung. Wenn jedoch die neue HLF Generation (Lentner) in Dienst gestellt wird, dann fallen die HLF 11 und 15 weg und stehen somit nicht mehr als Zugfahrzeuge zur Verfügung. Die neue HLF-Generation kann ebenfalls nicht zum Ziehen des Tiefladers verwendet werden, weil die Anhängevorrichtung dafür nicht ausgelegt ist. Als Zugfahrzeuge können deshalb nur die genannten Fahrzeuge verwendet werden, weil die zulässige Gesamtlänge des Zuges überschritten wird und eine Ausnahmegenehmigung dazu ausgestellt ist. Weiterhin können nur Zugfahrzeuge verwendet werden, die über eine Anhängekupplung mit einer zulässigen Anhängelast von 16 t (gebremst) oder 1,5 t (ungebremst) verfügen.

Bei beiden Varianten ist es zusätzlich erforderlich, die Abrollplattform Anbauteile und einem mit der Wechsel laderfahrzeug zur Einsatzstelle zu bringen.

In 12/2014 über VEBEG versteigert und durch einen Merlo Teleskopstapler ersetzt.
-> http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/121622/

Ausrüster k.A.
Sondersignalanlage
  • Bosch RKLE 110 Drehspiegelleuchte
Besatzung 1/0 Leistung 58 kW / 79 PS / 78 hp
Hubraum (cm³) k.A. Zulässiges Gesamtgewicht (kg) 9.000
Tags
k.A.
Eingestellt am 29.05.2006 Hinzugefügt von WD112
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