Einsatzfahrzeug: Rettung Schleswig-Holstein 71/84-01 (a.D.)

Rettung Schleswig-Holstein 71/84-01
Rettung Schleswig-Holstein 71/84-01

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Funkrufname Rettung Schleswig-Holstein 71/84-01 (a.D.) Kennzeichen FL-RD 1031
Standort Europa (Europe)Deutschland (Germany)Schleswig-HolsteinFlensburg (FL)
Wache BF Flensburg RW West Zuständige Leitstelle Leitstelle Nord (FL, NF, SL)
Obergruppe Rettungsdienst Organisation Berufsfeuerwehr (BF)
Klassifizierung Notarzteinsatzfahrzeug Hersteller Mercedes-Benz
Modell Vito 119 CDI 4x4 Auf-/Ausbauhersteller Wietmarscher Ambulanz- und Sonderfahrzeuge (WAS)
Baujahr 2020 Erstzulassung 2020
Indienststellung 2020 Außerdienststellung 2023
Beschreibung

Verlegeeinsatzfahrzeug (VEF) auf Mercedes-Benz Vito Tourer 119 CDI 4x4, ausgebaut durch die Firma Wietmarscher Ambulanz- und Sonderfahrzeug GmbH.

Technische Daten:

  • Fahrgestell: Mercedes-Benz Vito Tourer 119 CDI 4x4
  • Motorleistung: 140 kW bei 4.200 1/min (4-Zylinder Dieselmotor)
  • Hubraum: 1.950 cm³
  • Höchstgeschwindigkeit: 195 km/h
  • zulässiges Gesamtgewicht: 3.200 kg
  • Leergewicht: 2.685 kg
  • Achslast vorne / hinten: 1.550 / 1.750 kg
  • Länge: 5.140 mm
  • Breite: 1.928 mm
  • Höhe: 1.980 mm
  • Radstand: 3.200 mm

Ausbau: Wietmarscher Ambulanz- und Sonderfahrzeugbau

Ausstattung u.a:

  • Defibrilator
  • externe Thoraxkompression
  • Beatmungsgerät
  • Spritzenpumpe
  • Sonographiegerät
  • Thoraxtrainagensystem
  • Blutgasanalyse
  • Spritzenpumpen

Nach einem Verkehrsunfall in 2023 außer Dienst. Das Fahrzeug wurde durch ein ehemaliges gebrauchtes NEF des RKiSH auf Volkswagen Transporter T6 ersetzt.

Information zum VEF:

Mit dem Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetz wurde der Sekundärtransport (Transport eines Patienten zwischen zwei Krankenhäusern) verbindlich geregelt. Nach jahrelanger Unklarheit ist auch die Gestellung eines Arztes für den Sekundärtransport Aufgabe des Rettungsdienstes (vgl. §4 Abs. 3 SHRDG).

In einem landesweit erarbeiteten Konzept wurden verschiedene Unterscheidungen im Sekundärtransport getätigt. Es wird prinzipiell zwischen der Dringlichkeit (vitale Indikation vs. planbare Indikation) und der Qualität der medizinischen Ausrüstung personell und materiell (z.B. Intensivtransportwagen vs. Verlegeeinsatzfahrzeug) unterschieden. Um das gesamte Land Schleswig-Holstein flächendeckend im Sekundärtransport adäquat zu versorgen, wurden u.a. 4 Verlegeeinsatzfahrzeuge etabliert (Kiel, Lübeck, Itzehoe und Flensburg). Zwei Intensivtransportwagen sind seit 2021 jeweils in Kiel und Lübeck stationiert.

Geplante Verlegungen werden für alle ITW, VEF, RTH, S-RTW und Baby-NAW über die "Koordinierende Stelle Intensiv- und Sekundärtransporte" kurz KOST geführt. Die KOST wird von der IRLS Mitte in Kiel geführt und die angeforderten Einsatzmittel schalten dafür auf eine eigens eingerichtete zentrale landesweite Digitalfunkrufgruppe um.
Zusätzlich kann das Fahrzeug auch als Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) im Einsatzgebiet des Flensburger NEF disponiert werden, sofern das NEF durch einen anderen Einsatz gebunden ist.
Die Disposition erfolgt zunächst durch die Leitstelle Nord. Mittelfristig ist eine zentrale Disposition aller Verlegeeinsatzfahrzeuge durch die IRLS Mitte geplant.

Personell und materiell ist es einem Standard Notarzteinsatzfahrzeug ähnlich.

Über die normalen Medizinprodukte eines NEF (Defibrillator, Thoraxkompressionsgerät, Beatmungsgerät, 1 Spritzenpumpe) hinaus befinden sich folgende Medizinprodukte auf dem VEF: Sonographiegerät, Thoraxdrainagensystem, Blutgasanalyse, 4 Spritzenpumpen).

Informationen zum SH-NEF:

In Schleswig-Holstein werden alle Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeuge seit Jahren standardisiert und einheitlich beschafft, um die Kosten trotz steigender Anforderungen und verbesserter Technik in Grenzen zu halten. Damit die unterschiedlichen Interessen der Rettungsdienste in den 15 Kreisen und kreisfreien Städten gebündelt werden können, gibt es beim Landkreistag einen „Koordinator Rettungsdienst“, der die Ausschreibung im Auftrag aller Träger des Rettungsdienstes in Schleswig Holstein durchführt. Die beim Landkreistag angesiedelte „Arbeitsgruppe Standardisierung“ ist für die Liste der Anforderungen, die an die Fahrzeuge gestellt werden (Lastenheft), zuständig. Ihr gehören Spezialisten für die Bereiche Technik, Medizin und Verwaltung, Notfallsanitäter sowie Vertreter der Krankenkassen an.

Bisher wurden in Schleswig-Holstein landesweit die folgenden einheitlichen Notarzteinsatzfahrzeuge beschafft, wobei nicht in jedem Kreis auch jedes Modell verwendet worden sein muss:

Ausrüster k.A.
Sondersignalanlage
  • 2 Dachbalkensysteme Hänsch DBS 5000
  • 2 Frontblitzer Hänsch Sputnik SL
  • Tonfolgeanlage Hänsch TFA 624 mit zwei Druckkammerlautsprecher Hänsch DKL 604
  • Martin-Horn 2298 GM, verdeckt verbaut
  • 4 Intersection Lights Hänsch Sputnik mini, zwei pro Stoßstangenecke
  • 4 Heckblitzer Hänsch Sputnik mini in der Kofferraumklappe innen, davon zwei in blau und zwei in gelb
Besatzung 1/1 Leistung 140 kW / 190 PS / 187 hp
Hubraum (cm³) 1.950 Zulässiges Gesamtgewicht (kg) 3.200
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Eingestellt am 13.03.2021 Hinzugefügt von Nico1112
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