Einsatzfahrzeug: Hansestadt Bremisches Hafenamt - Hafenamt 1

Hansestadt Bremisches Hafenamt - Hafenamt 1
Hansestadt Bremisches Hafenamt - Hafenamt 1

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Funkrufname Hansestadt Bremisches Hafenamt - Hafenamt 1 Kennzeichen Hafenamt 1
Standort Europa (Europe)Deutschland (Germany)Bremen
Wache k.A. Zuständige Leitstelle k.A.
Obergruppe Polizei Organisation Wasser- & Schifffahrtsverwaltung
Klassifizierung Boot/Schiff Wasser- & Schiffahrtsverwaltung Hersteller Fassmer Werft GmbH & Co.
Modell Peilschiff Auf-/Ausbauhersteller k.A.
Baujahr 1990 Erstzulassung k.A.
Indienststellung 1990 Außerdienststellung k.A.
Beschreibung

Boot „Hafenamt 1“ des Hansestadt Bremischen Hafenamts

Der Heimathafen des Bootes ist die Hansestadt Bremen, Liegeplatz der Pier 2.

Das Hansestadt Bremische Hafenamt ist schwerpunktmäßig für die Gefahrgut- und Hafeninspektion sowie den marinen Umweltschutz zuständig.

Gefahrgutinspektion:

In den Bremischen Häfen ist die Hafenbehörde zuständige Behörde für die Überwachung von gefährlichen Gütern bei Umschlag, Durchfuhr und vorübergehendem Verbleib im Hafengebiet im Rahmen der anwendbaren Vorschriften (u.a. Gefahrgutbeförderungsgesetz, Gefahrgutverordnung See, Bremisches Hafenbetriebsgesetz, Bremische Hafenordnung, Atomgesetz, Sprengstoffgesetz). Die wesentlichen Aufgaben sind:

  • Genehmigung von Bereitstellungsplätzen für gefährlichen Güter
  • Kontrolle von Versandstücken und Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern auf Einhaltung der Vorschriften
  • Kontrolle von Containern gemäß Übereinkommen für sichere Container (CSC)
  • Ggf. Untersagung der Weiterbeförderung von Versandstücken und Beförderungseinheiten, die nicht den Vorschriften entsprechen
  • Genehmigung von Feuerarbeiten
  • Beratung von Ladungsbeteiligten hinsichtlich Anwendung und Auslegung der Gefahrgutvorschriften
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im Rahmen der Zuständigkeit
  • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

Zusätzlich ist die Hafenbehörde zuständige Kontrollbehörde für den Vollzug der Gefahrgutbeauftragtenverordnung im Stadtgebiet Bremen und im Hansestadt Bremischen Überseehafengebiet Bremerhaven.

Hafeninspektion / mariner Umweltschutz:

Die wesentlichen Aufgaben sind:

  • Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften bei Umschlagsarbeiten
  • Überwachung des sicheren Zugangs zu Schiffen
  • Überwachung der Einhaltung des Rauchverbots bzw. des Gebrauchs offenen Feuers
  • Überwachung von Bunkern von Treibstoff
  • Überwachung der Schiffsabfallentsorgung

Technische Daten:

  • Bauwerft: Fassmer Werft GmbH & Co. Berne
  • Europanummer: 05306900
  • Länge: 14,50 Meter
  • Baujahr: 1990

Ausstattung u.a.:

  • Funkausrüstung
  • Echolot
  • Radar Swiss JFS 364 C
  • Lagekarten
  • Ladekran am Heck, Traglast 0,75 t
Ausrüster k.A.
Sondersignalanlage
  • 1 Rundumkennleuchte
Besatzung 1/2 Leistung k.A.
Hubraum (cm³) k.A. Zulässiges Gesamtgewicht (kg) k.A.
Tags
k.A.
Eingestellt am 05.05.2020 Hinzugefügt von grisu_hb
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