Einsatzfahrzeug: Kater Niederau 61/18-02

Kater Niederau 61/18-02
Kater Niederau 61/18-02

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Funkrufname Kater Niederau 61/18-02 Kennzeichen MEI-8018
Standort Europa (Europe)Deutschland (Germany)SachsenMeißen (MEI, GRH, RG, RIE)
Wache k.A. Zuständige Leitstelle Leitstelle Dresden (DD, MEI, PIR)
Obergruppe SEG/KatS Organisation Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
Klassifizierung Betreuungskraftwagen Hersteller Ford
Modell Transit FT 100 CL Auf-/Ausbauhersteller Bund
Baujahr k.A. Erstzulassung k.A.
Indienststellung k.A. Außerdienststellung k.A.
Beschreibung

Betreuungskombi des Betreuungszuges des DRK Meißen auf Ford Transit

Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen ehemaligen Sanitätsgruppenkraftwagen.

Fahrgestell: Ford Transit FT 100 CL/EDS
Ausbau: durch Katastrophenschutz-Zentralwerkstatt

Technische Daten:
Motor: Reihen-4-Zylinder-Dieselmotor
Getriebe: 4-Gang-Schaltgetriebe
Antrieb: Straßenantrieb, 4x2 (Heckantrieb)
Höchstgeschwindigkeit: 133 km/h
Länge / Breite / Höhe: 4.616 / 1.972 / 2.250 mm
Radstand: 2.835 mm
Steigfähigkeit: 30 %
Wendekreis: 11,2 m
Leergewicht: 1.860 kg
Nutzlast: 430 kg

Beladung / Ausstattung nach STAN:

  • Standheizung Webasto
  • 2 Aufnahmen für Krankentragen
  • 8 Sanitäts-Umhängetaschen
  • 2 Feldgeräte für künstliche Beatmung
  • 8 Wolldecken
  • 2 Tragetücher
  • 4 Krankentragen
  • 8 Tragegurte für Krankentragen
  • Warnweste
  • 8 Kopflampen
  • 2 Rucksäcke
  • 2 Fangleinen
  • Kabelleuchte 8 m
  • Bordwerkzeugsatz
  • Reifendruckmessgerät
  • Starthilfekabel
  • Wagenheber
  • Abschleppseil
  • Flaggensatz
  • Gleitschutzketten
  • Anhaltestab
  • 2 Warndreiecke
  • Verkehrswarnleuchte
  • ABC-Pulverfeuerlöscher 6 kg

Mit der Auflösung des Luftschutzhilfsdienstes (LSHD) 1968 und der sich daran anschließenden grundlegenden Neuorganisation des Katastrophenschutzes in Deutschland wurde auch die Organisation und Ausstattung des Sanitätsdienstes überarbeitet. Die bisherigen Luftschutz-Krankentransport- und Luftschutz-Verbandplatzzüge ersetzte das Bundesamt für Zivilschutz durch drei neue Sanitätszüge. Die Personalisierung der Züge übernahmen bundesweit die vier Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser-Hilfsdienst, während das Bundesamt für Zivilschutz die materielle Ausstattung durch zentrale Beschaffungen übernahm. Zunächst sollten in den neu aufgestellten Sanitätszügen jedoch vorhandene Fahrzeuge aus Beständen des aufgelösten LSHD weiterverwendet werden, bevor nach und nach vom Bundesamt für Zivilschutz neue Fahrzeuge angeschafft wurden.

Aufgabe aller drei Sanitätszüge des Katastrophenschutzes war die medizinische Versorgung von Verletzten und deren Transport in Krankenhäuser. Die Aufgaben der Sanitätszüge fingen bei der Suche nach Verletzten und deren Rettung an. Anschließend sollten die Verletzten gesichtet, registriert und medizinisch erstversorgt werden, bevor ihr Abtransport in Krankenhäuser erfolgen sollte. Besonderen Wert wurde auf die Verzahnung des Sanitätsdienstes mit dem ABC-Dienst gelegt, um eine entsprechende Versorgung von kontaminierten Verletzten zu gewährleisten. Aus diesem Grund waren in jedem Sanitätszug mehrere Helfer zusätzlich im ABC-Dienst ausgebildet.

Die größte Gliederung des neu aufgestellten Sanitätsdienstes war der Sanitätszug mit insgesamt 50 Helfern. Er setzte sich aus einem Zugtrupp, einer Arzt-, drei Sanitäts- und einer Verletztentransportgruppe zusammen. Die bestehenden Verbandplatzzüge des LSHD wurden in 38 Helfer starke Sanitätszüge Arzt umgewandelt. Im Vergleich zum größeren Sanitätszug besaßen sie nur eine statt drei Sanitätsgruppen. Aus dem Luftschutz-Krankentransportzug wurde der Sanitätszug Transport. Ihm fehlte die Arztgruppe, dafür hatte er aber wiederum zwei Sanitätsgruppen. Für die Transportzüge waren 28 Helfer vorgesehen.

Zu jedem der drei Sanitätszüge gehörte eine achtköpfige Sanitätsgruppe mit einem vom Bundesamt für Zivilschutz bereitzustellenden Sanitätsgruppenkraftwagen (SanGrKW). Der Sanitätszug Transport besaß eine und der große Sanitätszug sogar zwei weitere Sanitätsgruppen. Diese hatten jedoch keine fest zugeteilten SanGrKW, sondern mussten im Einsatzfall erst geeignete Fahrzeuge beordern. Die Mitglieder der Sanitätsgruppen sollten die Verletztenablagen besetzten und sich dort um die medizinische Erstversorgung der Verletzten kümmern. Die SanGrKW waren vor allem für den Personal- und Materialtransport der Sanitätsgruppe an die Einsatzstelle bestimmt. Zusätzlich ließen sie sich aber auch zum behelfsmäßigen Transport von Verletzten nutzen. Eine ähnliche Doppelnutzung war bei den Arzttruppkraftwagen in den Sanitätszügen auch möglich.

Das Bundesamt für Zivilschutz begann 1982 mit der Beschaffung von SanGrKW für die Sanitätsgruppen. In drei Generationen verteilt auf neun Chargen wurden bis 1992 insgesamt 785 SanGrKW erworben und in Dienst gestellt. Die Mehrzahl davon aufgebaut auf Ford Transit. Zunächst beschaffte das Bundesamt für Zivilschutz 1982 in drei Chargen 294 Ford Transit FT 100/VLS mit Ottomotoren. Die ersten 177 Fahrzeuge baute noch Utila aus, danach erfolgte der Ausbau aller weiteren SanGrKW bis 1992 in den Katastrophenschutz-Zentralwerkstätten. Als ab 1983 der Ford Transit auch mit einem Dieselmotor zur Verfügung stand, griff das Bundesamt für Zivilschutz für die weiteren Chargen der ersten Generation von SanGrKW auf die im Rahmen der Vereinheitlichung bevorzugten Dieselaggregate zurück. In drei weiteren Losen erwarb das Bundesamt für Zivilschutz 1985 und 1986 weitere 406 Ford Transit FT 100/VLS Di mit Dieselmotoren, bevor die erste Generation von SanGrKW ihr Ende fand. Eine Kuriosität in einer derart großen Beschaffungsaktion stellt die zweite Generation von SanGrKW auf Volkswagen T3 aus dem Jahr 1987 dar. Zu ihr gehörten lediglich zwei Fahrzeuge, die als dringend benötigter Ersatz oder Neubedarf erworben wurden.
Eigentlich hätte bereits damit die Beschaffung von SanGrKW für den Katastrophenschutz ein Ende finden sollen. Durch die deutsche Wiedervereinigung 1990 entstand jedoch neuer Bedarf bei den neu gegründeten Sanitätszügen in den neuen ostdeutschen Bundesländern. In einer finalen dritten Generation beschaffte das Bundesamt für Zivilschutz 1991 und 1992 nochmals 83 SanGrKW. Erneut wurden Ford Transit, nun vom Typ FT 100 CL/EDS aus der vierten Generation des Kleintransporters, in den Katastrophenschutz-Zentralwerkstätten zu SanGrKW ausgebaut.

Die letzte 83 Fahrzeuge umfassende dritte Generation von SanGrKW bauten die Katastrophenschutz-Zentralwerkstätten in zwei Losen 1991 und 1992 auf Basis des Ford Transit FT 100 CL/EDS aus. Im Vergleich zu den in der ersten SanGrKW-Generation benutzten Ford Transit war dieser alleine schon durch sein Hochdach deutlich geräumiger. Auch besaß er nun eine um 180° drehbare zweite Sitzbank, die eine Konferenzbestuhlung im Fond ermöglichte. Wie auch schon die vorhergehenden SanGrKW wurden die Fahrzeuge der dritten Generation mit zwei ausklappbaren Aufnahmen für Krankentragen im Gepäckraum ausgestattet. Dank dieser Halterungen konnte das Fahrzeug behelfsmäßig für den Transport von Verletzten verwendet werden.
Das erste Baulos mit nur drei SanGrKW von 1991 besaß als Sondersignalanlage noch zwei einzelne Drehspiegelkennleuchten und zwei Starktonhörner. Das mit 80 Fahrzeugen unlängst größere zweite Baulos von 1992 bekam als Sondersignalanlage Warnbalken vom Typ RTK 4-SL von Hella verbaut. Die Starktonhörner auf der Stoßstange konnten dadurch entfallen.

Ausrüster k.A.
Sondersignalanlage
  • 1 Warnbalken Hella RTK 4-SL
Besatzung 1/7 Leistung 59 kW / 80 PS / 79 hp
Hubraum (cm³) 2.469 Zulässiges Gesamtgewicht (kg) 2.650
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Eingestellt am 20.05.2007 Hinzugefügt von coswiger
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