kommunaler / landeseigener Rettungsdienst
Die Kommunen sind als Träger für den Rettungsdienst verantwortlich und führen diesen - soweit sie nicht andere Organisationen beauftragen - teilweise auch selbst durch.
Kreise und kreisfreie Städte als Träger des Rettungsdienstes können diesen mit eigenem Personal und Material auch selber durchführen, wenn sie eine andere Organisation (DRK/BRK, JUH, ASB, Johanniter, DLRG oder private Unternehmen) nicht damit beauftragen wollen.
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