Einsatzfahrzeug: Adler Hamburg 19/51 (HH-QH 194)

Adler Hamburg 19/51 (HH-QH 194)
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Einsatzfahrzeug-ID: V83125 Weiteres Foto hochladen

Funkrufname Adler Hamburg 19/51 (HH-QH 194) Kennzeichen HH-QH 194
Standort Europa (Europe)Deutschland (Germany)Hamburg
Wache DLRG OG Hamburg Nord-Ost e.V. Zuständige Leitstelle Leitstelle Hamburg (HH)
Obergruppe SEG/KatS Organisation Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)
Klassifizierung Gerätewagen-Wasserrettung/Taucher Hersteller Mercedes-Benz
Modell L 407 D Auf-/Ausbauhersteller Stollenwerk
Baujahr k.A. Erstzulassung k.A.
Indienststellung 2010 Außerdienststellung k.A.
Beschreibung

Einsatzfahrzeug der Deutschen-Lebens-Rettungs-Gesellschaft,
Ortsgruppe Hamburg Nord-Ost.

Technische Daten:

  • Fahrgestell: Mercedes-Benz L 407 D-KA
  • Motorleistung: 48 kW bei 4.200 1/min (4-Zylinder Diesel)
  • Hubraum: 2.350 cm³
  • Höchstgeschwindigkeit: 93 km/h
  • Zulässiges Gesamtgewicht: 4.600 kg
  • Leergewicht: 2.600 kg
  • Achslast vorn / hinten: 1.600 / 3.300 kg
  • Länge: 5.995 mm
  • Breite: 2.095 mm
  • Höhe: 2.765 mm
  • Radstand: 3.500 mm

Ausbau: Stollenwerk

Beladung / Ausstattung gemäß STAN als ArztTrKW:

  • Standheizung Webasto DBW 42 oder Eberspächer D5W
  • 2 Aufnahmen für je 2 Krankentragen
  • Sanitätsausstattung Notfall-Arzt
  • Sanitätskasten „Erste Hilfe“ klein für ABC-Verletzte
  • 4 Sanitäts-Umhängetaschen
  • KFZ-Verbandkasten
  • Sauerstoff-Behandlungsgerät
  • 4 Krankentragen
  • 4 Tragegurte für Krankentrage
  • 3 Tragenböcke
  • 10 Arbeitsschürzen
  • 6 Warnwesten
  • 5 Kopfleuchten, ex-geschützt
  • 3 Trinkwasserkanister à 20 l
  • 3 Klappstühle
  • Klapptisch
  • Zelt
  • Kabelleuchte 8 m
  • 2 Laternen
  • Klauenbeil
  • Kreuzhacke
  • Spaten
  • 4 Arbeitsleinen
  • Bordwerkzeugsatz
  • Starthilfekabel
  • Reifendruckmessgerät
  • Wagenheber
  • Abschleppstange
  • Flaggensatz
  • Gleitschutzketten
  • Anhaltestab
  • Warndreieck
  • Sturmlaterne, später Verkehrswarnleuchte
  • Verkehrswarnleuchte
  • ABC-Pulverfeuerlöscher
  • 20 Löschdecken

Mit der Auflösung des Luftschutzhilfsdienstes (LSHD) 1968 und der sich daran anschließenden grundlegenden Neuorganisation des Katastrophenschutzes in Deutschland wurde auch die Organisation und Ausstattung des Sanitätsdienstes überarbeitet. Die bisherigen Luftschutz-Krankentransport- und Luftschutz-Verbandplatzzüge ersetzte das Bundesamt für Zivilschutz durch drei neue Sanitätszüge. Die Personalisierung der Züge übernahmen bundesweit die vier Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser-Hilfsdienst, während das Bundesamt für Zivilschutz die materielle Ausstattung durch zentrale Beschaffungen übernahm. Zunächst sollten in den neu aufgestellten Sanitätszügen jedoch vorhandene Fahrzeuge aus Beständen des aufgelösten LSHD weiterverwendet werden, bevor nach und nach vom Bundesamt für Zivilschutz neue Fahrzeuge angeschafft wurden.

Aufgabe aller drei Sanitätszüge des Katastrophenschutzes war die medizinische Versorgung von Verletzten und deren Transport in Krankenhäuser. Die Aufgaben der Sanitätszüge fingen bei der Suche nach Verletzten und deren Rettung an. Anschließend sollten die Verletzten gesichtet, registriert und medizinisch erstversorgt werden, bevor ihr Abtransport in Krankenhäuser erfolgen sollte. Besonderen Wert wurde auf die Verzahnung des Sanitätsdienstes mit dem ABC-Dienst gelegt, um eine entsprechende Versorgung von kontaminierten Verletzten zu gewährleisten. Aus diesem Grund waren in jedem Sanitätszug mehrere Helfer zusätzlich im ABC-Dienst ausgebildet.

Die größte Gliederung des neu aufgestellten Sanitätsdienstes war der Sanitätszug mit insgesamt 50 Helfern. Er setzte sich aus einem Zugtrupp, einer Arzt-, drei Sanitäts- und einer Verletztentransportgruppe zusammen. Die bestehenden Verbandplatzzüge des LSHD wurden in 38 Helfer starke Sanitätszüge Arzt umgewandelt. Im Vergleich zum größeren Sanitätszug besaßen sie nur eine statt drei Sanitätsgruppen. Aus dem Luftschutz-Krankentransportzug wurde der Sanitätszug Transport. Ihm fehlte die Arztgruppe, dafür hatte er aber wiederum zwei Sanitätsgruppen. Für die Transportzüge waren 28 Helfer vorgesehen.

Zum Sanitätszug und dem Sanitätszug Arzt gehörte jeweils eine 14 Helfer starke Arztgruppe mit zwei Arzttruppkraftwagen (ArztTrKW) und einem Krankenlastkraftwagen. Während letzterer im Einsatzfall zu beordern war, plante das Bundesamt für Zivilschutz die Ausstattung aller Arztgruppen mit zwei ArztTrKW. Zwischen 1981 und 1992 beschaffte das Bundesamt für Zivilschutz aus diesem Grund insgesamt 1.325 ArztTrKW in zwei Generationen.

Konzipiert wurde der ArztTrKW vom Bundesamt für Zivilschutz als vielseitig nutzbares Einsatzmittel. Vorrangiger Zweck sollte der Transport des Arzttrupps mit seinem Personal und Material sein. Jeder ArztTrKW sollte dazu in der Lage sein, den aus sechs Personen bestehenden, namensgebenden Arzttrupp aufnehmen zu können. Dieser Trupp setzte sich jeweils aus einem in Katastrophenmedizin geschulten Arzt, einem Truppführer, drei Helfern sowie einem Kraftfahrer zusammen. Zudem sollten sich die ArztTrKW aber auch bei Bedarf auch als Behandlungsraum und sogar zum Verletztentransport nutzen lassen. Wenn nötig, sollten sich bis zu vier Verletzte mit dem ArztTrKW transportieren lassen. Aus diesem Grund wurden für den ArztTrKW Kastenwagenfahrgestelle mit Doppelkabine bevorzugt. Sie boten viel Platz und konnten ohne größere Umbauten für die genannten Zwecke genutzt werden.

Den Zuschlag für den Ausbau der ersten Generation von ArztTrKW auf Fahrgestellen der T 2-Baureihe von Mercedes-Benz erhielt die Kölner Firma Stollenwerk 1981. Im gleichen Jahr noch lieferte Stollenwerk zwei erste ArztTrKW auf Mercedes-Benz L 407 D als Erstmuster zur Erprobung an das Bundesamt für Zivilschutz. Nach Beseitigung bei Tests entdeckter Mängel lief die Serienfertigung der ArztTrKW 1983 an. Bis 1987 baute Stollenwerk 678 ArztTrKW in sechs Chargen auf dem Mercedes-Benz L 407 D auf. Als Mercedes-Benz dieses Fahrgestell einstellte, wechselte man für eine Charge von 320 Fahrzeugen im Jahr 1988 auf den Nachfolger 507 D. Als auch dieser von Mercedes-Benz eingestellt worden war, folgte 1990 noch eine letzte Charge von 166 Fahrzeugen auf dem Fahrgestell 508 D. Damit war die Beschaffung von ArztTrKW durch das Bundesamt für Zivilschutz eigentlich abgeschlossen, wenn 1990 nicht die deutsche Wiedervereinigung erfolgt wäre. Durch den Anschluss der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) an die Bundesrepublik Deutschland mussten auch auf dem Gebiet der ehemaligen DDR Sanitätszüge aufgestellt werden. Einmalig beschaffte das Bundesamt für Zivilschutz 1992 nochmals ArztTrKW: 161 Exemplare auf einer dreiachsigen Variante des Fiat Ducato mit einer Rahmenverlängerung von Al-Co und einem Aufbau von Napp.

Trotz dreimaligem Fahrgestellwechsel innerhalb der ersten Generation von ArztTrKW sind deren Fahrzeuge weitgehend baugleich und unterscheiden sich nur geringfügig. Die auffälligste Veränderung dürfte im Facelift des Düsseldorfer Transporters von Mercedes-Benz beim Wechsel vom L 407 D auf den 507 D und der im gleichen Zug erfolgten Modernisierung der spartanischen Sondersignalanlage liegen.

Alle ArztTrKW der ersten Generation wurden auf Kastenwagenfahrgestellen mit Doppelkabine der Typen L 407 D, 507 D und 508 D von Mercedes-Benz aufgebaut. Die Doppelkabine war mit einer Trennwand mit Fenster vom Lade- und Behandlungsraum im Heck abgetrennt. Während die ArztTrKW auf L 407 D noch eine konventionelle Drehtür auf der rechten Fahrzeugseite als Zugang zur zweiten Sitzreihe der Doppelkabine hatten, besaßen die Fahrgestelle vom Typ 507 D und 508 D an gleicher Stelle eine Schiebetür. Der Lade- und Behandlungsraum im Heck war nur über die zweiflügelige Hecktür zugänglich. Bei den ersten beiden ArztTrKW aus dem Jahr 1981 ließen sich die Flügel der Hecktür noch nur um 180° öffnen, später verbaute man Türen mit einem Öffnungswinkel von bis zu 270°. Die einzigen nennenswerten Einbauten im kombinierten Lade- und Patientenraum im Heck waren zwei Aufnahmen für jeweils zwei Einheits-Krankentragen über den Radkästen der Hinterachse. Paarweise übereinander konnten so bei Bedarf bis zu vier Verletzte liegend transportiert werden. Die Seitenwände des Heckraums waren mit Hartfaserplatten verkleidet und besaßen Zurrösen zur Ladungssicherung. Die komplette Fahrzeugbeladung wurde einfach im Heckraum deponiert und an den Ösen bei Bedarf gesichert.

Die Sondersignalanlage bei allen ArztTrKW der ersten Generation bestand lediglich aus einer einzelnen Rundumkennleuchte und zwei Starktonhörnern. Auf dem L 407 D war eine Hella KLJ 80 verbaut, später dann eine KL 700.

Ein besonderes Detail im Heckraum war ein Aufkleber an der rechten Innenwand:
„Während der Fahrt ist der Aufenthalt von Personen im Laderaum verboten! Ausnahme: Transport Verletzter im Katastrophenfall (§ 35 (1) StVO) und Personenbeförderung (§21 (2) StVO)“

Bei dem Fahrzeug dürfte es sich um einen ehemaligen Arzttruppwagen des Katastrophenschutzes handeln, eine vormals elfenbeinfarbene Lackierung ist im Inneren erkennbar.

Das Fahrzeug war zunächst mit dem FRN 10/53 im Dienst. Es wurde zwischenzeitlich mit einer neuen Sondersignalanlage versehen und erhielt einen neuen FRN.

Weitere Informationen sind nicht bekannt, aber über das Korrekturformular willkommen!

Ausrüster k.A.
Sondersignalanlage
  • Hella RTK 4-SL
  • Heckkennleuchte Hella KLJ80
  • Hella Starktonhorn
Besatzung 1/5 Leistung 48 kW / 65 PS / 64 hp
Hubraum (cm³) 2.350 Zulässiges Gesamtgewicht (kg) 4.600
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Eingestellt am 18.01.2011 Hinzugefügt von Lars Kocherscheid-Dahm
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