Einsatzfahrzeug: Florian Krefeld 02/78-01
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Funkrufname | Florian Krefeld 02/78-01 | Kennzeichen | k.A. |
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Standort | Europa (Europe) › Deutschland (Germany) › Nordrhein-Westfalen › Krefeld (KR) | ||
Wache | k.A. | Zuständige Leitstelle | Leitstelle Krefeld (KR) |
Obergruppe | Feuerwehr | Organisation | Berufsfeuerwehr (BF) |
Klassifizierung | Löschboot | Hersteller | Schless-Werft |
Modell | FLB 25 | Auf-/Ausbauhersteller | k.A. |
Baujahr | 1984 | Erstzulassung | 1984 |
Indienststellung | 1984 | Außerdienststellung | k.A. |
Beschreibung | Feuerlöschboot "KREFELD" (FLB 25) der Berufsfeuerwehr Krefeld. Technische Daten:
Löschmittel:
Ausstattung:
Die Mindestbesatzung des Feuerlöschbootes setzt sich zum Navigieren aus dem folgenden Personal zusammen:
Dazu kommt dann noch die feuerwehrtechnische Besatzung in der zum aktuellen Einsatzzweck passenden Anzahl. Weitere Informationen: Das Land Nordrhein-Westfalen beschaffte in der Zeit zwischen 1981 und 1985 insgesamt sechs baugleiche Feuerlöschboote bei der damaligen Schless-Werft in Wesel und stationierte sie flächendeckend für Nordrhein-Westfalen in den folgenden rheinanliegenden Städten:
Alle Feuerlöschboote wurden als Knickspant-Boote entwickelt und sind für Einsätze der Feuerwehren auf dem Rhein und deren Nebengewässer besonders geeignet. Das Unterwasserschiff wurde so gestaltet, dass im gesamten Geschwindigkeitsbereich keine schädlichen Bug- und Heckwellen verursacht werden. Die Feuerlöschboote haben einen Bootskörper aus Leichtmetall mit einer Wandstärke von 6 mm im seitlichen Bereich an Backbord- und Steuerbordseite und 10 mm im Bug- und Heckbereich. Das Feuerlöschboot erreicht bei normalem Wasserstand und Strömung eine max. Geschwindigkeit von etwa 54 km/h in der Talfahrt sowie 46 km/h in der Bergfahrt. Damit werden die in der Norm DIN 7260 geforderten Werte für Feuerlöschboote mit mehr als 15 Tonnen Gesamtgewicht eingehalten. Die Feuerlöschboote wurden nach der Übergabe durch das Land Nordrhein-Westfalen an die zukünftigen Stationierungsorte an die jeweilgen Kommunen übereignet. Daher müssen sämtliche anfallenden Kosten für Wartung, Unterhalt und Verbrauchsmaterialien durch die Haushalte der Städte getragen werden. |
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Ausrüster | k.A. | ||
Sondersignalanlage |
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Besatzung | 1/2 | Leistung | 956 kW / 1.300 PS / 1.282 hp |
Hubraum (cm³) | 41.822 | Zulässiges Gesamtgewicht (kg) | 24.500 |
Tags |
k.A.
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Eingestellt am | 20.01.2023 | Hinzugefügt von | Jürgen10 |
Aufrufe | 2345 |
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