Einsatzfahrzeug: BA-P 9017 - VW T5 - NEF
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Funkrufname | BA-P 9017 - VW T5 - NEF | Kennzeichen | BA-P 9017 |
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Standort | Europa (Europe) › Deutschland (Germany) › Bayern | ||
Wache | k.A. | Zuständige Leitstelle | k.A. |
Obergruppe | Polizei | Organisation | Landespolizei |
Klassifizierung | Notarzteinsatzfahrzeug | Hersteller | Volkswagen |
Modell | Transporter T5 | Auf-/Ausbauhersteller | Behördenausbau |
Baujahr | k.A. | Erstzulassung | k.A. |
Indienststellung | k.A. | Außerdienststellung | k.A. |
Beschreibung | Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) der bayerischen Bereitschaftspolizei. Stationiert ist das Fahrzeug beim Polizeiärztlichen Dienst. Fahrgestell: Volkswagen Transporter T5 Das Fahrzeug verfügt über ein Regalsystem für Ausrüstung im Fahrzeugheck. Polizeiärztlicher Dienst Bayern: Der Medizinische bzw. Polizeiärztliche Dienst ist innerhalb der Bayerischen Polizei der Bereitschaftspolizei zugeordnet und übernimmt hier sowohl betriebsmedizinische und gutachterliche, als auch sanitätsdienstliche und notfallmedizinische Aufgaben. Folglich reicht das Aufgabenspektrum von Vorsorgeuntersuchungen über die Absicherung von Taucheinsätzen oder Übungen der Spezialeinsatzkräfte, bis hin zur Begleitung von planbaren Großeinsätzen (z.B. Absicherung der Hundertschaften bei Großdemonstrationen) und der Absicherung und Versorgung der Polizeieinsatzkräfte bei besonderen und akuten Einsatzlagen (z.B. Amok- oder Terrorlagen). Leitung und Geschäftsstelle des Polizeiärztlichen Dienstes (PolÄD) befinden sich in der Bereitschaftspolizeikaserne München, allerdings werden an sämtlichen sieben Standorten der Bayerischen Bereitschaftspolizei (München, Eichstätt, Würzburg, Nürnberg, Königsbrunn, Dachau und Sulzbach-Rosenberg) Dienststellen vorgehalten. Das Personal dieser Dienststellen setzt sich sowohl aus ärztlichen Kräften, welche keine Polizeibeamten darstellen, als auch aus Polizeibeamten, welche hier Sanitätsbeamte genannt werden, zusammen. Nahezu alle ärztlichen Kräfte verfügen auch über die Zusatzqualifikation zum Notfallmediziner, so dass diese auch in akuten Situationen mit gängigen, als auch polizeispezifischen Verletzungsmustern und Notfallsituationen vertraut sind. Bei den Sanitätsbeamten wiederum handelt es sich um Polizeibeamte, die zunächst die reguläre Polizeiausbildung durchlaufen und sich anschließend spezialisiert haben. Die Weiterbildung zum Rettungssanitäter stellt in diesem Kontext die notfallmedizinische Mindestqualifizierung dar, jedoch gibt es darunter auch Rettungsassistenten und Notfallsanitäter. Auch diese Kräfte sind analog zum ärztlichen Personal speziell in der Versorgung von Patienten mit den Verletzungsmustern oder den erschwerten Bedingungen der Taktischen Medizin geschult. Da es sich bei diesen Sanitätsbeamten um Polizeikräfte handelt, führen diese auch die vollständige polizeispezifische persönliche Schutzausrüstung (PSA) mit, welche auch Handschellen und Schusswaffe inkludiert. |
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Ausrüster | k.A. | ||
Sondersignalanlage |
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Besatzung | 1/1 | Leistung | k.A. |
Hubraum (cm³) | k.A. | Zulässiges Gesamtgewicht (kg) | k.A. |
Tags |
k.A.
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Eingestellt am | 13.05.2021 | Hinzugefügt von | Roland |
Aufrufe | 7673 |
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