Einsatzfahrzeug: BA-P 9440 - MB Sprinter 518 CDI - RTW
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Funkrufname | BA-P 9440 - MB Sprinter 518 CDI - RTW | Kennzeichen | BA-P 9440 |
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Standort | Europa (Europe) › Deutschland (Germany) › Bayern | ||
Wache | BePo Bayern IV. BPA Abt. Nürnberg | Zuständige Leitstelle | k.A. |
Obergruppe | Polizei | Organisation | Landespolizei |
Klassifizierung | Rettungswagen | Hersteller | Mercedes-Benz |
Modell | Sprinter 518 CDI | Auf-/Ausbauhersteller | Fahrtec Systeme |
Baujahr | 2008 | Erstzulassung | 2008 |
Indienststellung | 2008 | Außerdienststellung | k.A. |
Beschreibung | Rettungswagen (RTW) des Polizeiärztlichen Dienstes der Bayerischen (Bereitschafts-) Polizei auf Basis eines Mercedes-Benz Sprinter 518 CDI mit einem Aufbau von der Firma Fahrtec. Stationiert ist das Fahrzeug bei der IV. Bereitschaftspolizeiabteilung (IV. BPA) in Nürnberg. Technische Daten:
Aufbau: Fahrtec Der Medizinische bzw. Polizeiärztliche Dienst ist innerhalb der Bayerischen Polizei der Bereitschaftspolizei zugeordnet und übernimmt hier sowohl betriebsmedizinische und gutachterliche, als auch sanitätsdienstliche und notfallmedizinische Aufgaben. Folglich reicht das Aufgabenspektrum von Vorsorgeuntersuchungen über die Absicherung von Taucheinsätzen oder Übungen der Spezialeinsatzkräfte, bis hin zur Begleitung von planbaren Großeinsätzen (z.B. Absicherung der Hundertschaften bei Großdemonstrationen) und der Absicherung und Versorgung der Polizeieinsatzkräfte bei besonderen und akuten Einsatzlagen (z.B. Amok- oder Terrorlagen). Leitung und Geschäftsstelle des Polizeiärztlichen Dienstes (PolÄD) befinden sich in der Bereitschaftspolizeikaserne München, allerdings werden an sämtlichen sieben Standorten der Bayerischen Bereitschaftspolizei (München, Eichstätt, Würzburg, Nürnberg, Königsbrunn, Dachau und Sulzbach-Rosenberg) Dienststellen vorgehalten. Das Personal dieser Dienststellen setzt sich sowohl aus ärztlichen Kräften, welche keine Polizeibeamten darstellen, als auch aus Polizeibeamten, welche hier Sanitätsbeamte genannt werden, zusammen. Nahezu alle ärztlichen Kräfte verfügen auch über die Zusatzqualifikation zum Notfallmediziner, so dass diese auch in akuten Situationen mit gängigen, als auch polizeispezifischen Verletzungsmustern und Notfallsituationen vertraut sind. Bei den Sanitätsbeamten wiederum handelt es sich um Polizeibeamte, die zunächst die reguläre Polizeiausbildung durchlaufen und sich anschließend spezialisiert haben. Die Weiterbildung zum Rettungssanitäter stellt in diesem Kontext die notfallmedizinische Mindestqualifizierung dar, jedoch gibt es darunter auch Rettungsassistenten und Notfallsanitäter. Auch diese Kräfte sind analog zum ärztlichen Personal speziell in der Versorgung von Patienten mit den Verletzungsmustern oder den erschwerten Bedingungen der Taktischen Medizin geschult. Da es sich bei diesen Sanitätsbeamten um Polizeikräfte handelt, führen diese auch die vollständige polizeispezifische persönliche Schutzausrüstung (PSA) mit, welche auch Handschellen und Schusswaffe inkludiert. Da die Fahrzeuge des Polizeiärztlichen Dienstes (RTW/ KTW/ NEF) nicht zur öffentlich-rechtlichen Vorhaltung zählen, sondern mit zu einer „betriebsinternen“ medizinischen Abteilung gehören, müssen diese nicht regelkonform besetzt werden, wodurch auch ein RTW mit zwei Rettungssanitätern besetzt werden darf. Wurden die Einsatzfahrzeuge in der Vergangenheit primär noch bundeseinheitlich beschafft, so wird dies mittlerweile den jeweiligen Bundesländern selbst überlassen. Bei der letzten Serie bundeseinheitlicher RTW handelte es sich um elfenbeinfarbene Mercedes-Benz Sprinter 312 D 4x4 Kastenwagen mit Miesen Ausbau, während die KTW – auch Sanitätskraftwagen genannt – auf einem Volkswagen T4 Syncro Fahrgestell basierten und der Ausbau von WAS stammte. In Bayern hat man sich bei den Ersatzbeschaffungen für zwei Kofferlösungen entschieden. Zum einen wird auf geräumige RTW / NAW auf Mercedes-Benz Sprinter 518 CDI Fahrgestell mit Kofferaufbau von Fahrtec gesetzt, zum anderen werden aber auch kompaktere und leichtere N-KTW / RTW auf Volkswagen T5 bzw. T6 Syncro Fahrgestell mit Kofferaufbau von Strobel beschafft. Bei beiden Fahrzeugtypen handelt es sich um vollwertige RTW, welche an die polizeispezifischen Bedürfnisse angepasst sind. So wird auf das Mitführen eines Patiententragestuhls verzichtet, dafür werden aber sowohl ein großer Apothekerschrank, als auch geräumige Staufächer für die PSA, sowie spezielles Material aus dem Bereich der Taktischen Medizin vorgehalten. Da diese Fahrzeuge häufig auch im Bereich von gewalttätigen Demonstrationen zum Einsatz kommen, verfügen diese zudem über eine Polycarbonat-Schutzverglasung, sowie vergitterte Dachfenster. |
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Ausrüster | k.A. | ||
Sondersignalanlage |
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Besatzung | 1/1 | Leistung | 135 kW / 184 PS / 181 hp |
Hubraum (cm³) | 2.987 | Zulässiges Gesamtgewicht (kg) | 5.000 |
Tags | |||
Eingestellt am | 28.04.2021 | Hinzugefügt von | Roland |
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