Einsatzfahrzeug: Oostende - Lokale Politie - FuStW - 18 (a.D.)

Oostende - Lokale Politie - FuStW - 18 (a.D.)
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Einsatzfahrzeug-ID: V119899 Weiteres Foto hochladen

Funkrufname Oostende - Lokale Politie - FuStW - 18 (a.D.) Kennzeichen VNM-796
Standort Europa (Europe)Belgien (Belgium)Vlaanderen/Flandre (Flämische Region)West-Vlaanderen/Flandre-Occidentale (Provinz Westflandern)
Wache Politiezone 5449 - Politiecommissariaat Lijndraaiersstraat Zuständige Leitstelle k.A.
Obergruppe Polizei Organisation Kommunale Polizeibehörde
Klassifizierung Funkstreifenwagen Hersteller Volkswagen
Modell Caddy III Auf-/Ausbauhersteller Autographe
Baujahr 2006 Erstzulassung 2006
Indienststellung 2006 Außerdienststellung 2019
Beschreibung

Ehemaliger Funkstreifenwagen (FuStW - Patrouillewagen) der lokalen Polizei in der Polizeizone 5449 (Oostende) in der Provinz Westflanderen, stationiert auf der Revierwache Alfons Pieterslaan in Oostende.

Hersteller: Volkswagen
Modell: Caddy III
Baujahr: 2006
Ausbau: Autographe
Ausserdienststellung: 2019

Das Fahrzeug wurde im täglichen Einsatzgeschehen und Streifenfahrten sowie Kontrollen eingesetzt.

Ausstattung:

  • Einbauschranck im Kofferraum
  • Such- und Arbeitsstellenscheinwerfer Federal signal Vama Visibeam II
  • Verdunkelte Scheiben im Fond des Fahrzeuges als Sichtschutz
  • Datenfunk
  • A.S.T.R.I.D. Digitalfunk der belgischen Rettungsdienste

Politizone - Zone de Police 5449 Oostende:

Die Polizeizone 5449 ist die lokale Polizei (Gemeindepolizei) der Gemeinde Oostende. Die Polizeizone ist eine von 19 Polizeizonen des Gerichtsbezirkes West-Vlaanderen in der Provinz West-Vlaanderen. Die Gemeinde zählt zusammen 70.600 Einwohner die auf einer Fläche von 37,7 km².

Die Gemeinde betreibt zusammen insgesamt 7 Revierwachen auf dem Gebiet aller Ortsteile und Ortschaften der Gemeinde. Das Hauptrevier der Gemeinde befindet sich an der Alfons Pieterslaan, wobei dieses Revier 24/24 7/7 Tagen besetzt ist. Die Revierwachen Centrum, Mariakerke-Raversijde, Stene-Konterdam, Vuurtoren, Westerkwartier und Zandvoorde dagegen sind täglich von 08.00 bis 17.00 von Montags bis Freitags besetzt und Samstags von 08.00 bis 12.00 Uhr.

Die lokale Politie ist einzig für die Küstenstadt Oostende zuständig. Im Einzugsgebiet der Reviere liegen der Flughafen Oostende-Brügge (EBOS; OST), der Seehafen, die Küste und Strände, mehrere Ferienanlagen und Ferienparks. In den Sommermonaten kann sich je nach Wetterlage die Bevölkerungsdichte durch den Turismus gar verdoppeln.

Zur Polizei in Belgien:

Seit der Reform vom 07. Dezember 2008 gliedert sich die Polizei in Belgien in zwei Sparten und zwar in die föderale Polizei (Bundespolizei) und die lokale Polizei. Während die Aufgaben der föderalen Polizei sich auf dem gesamten Gebiet Belgiens erstrecken, sind die lokalen Polizeien in sogenannten "Zones Policières (ZP)"(Polizeizonen) eingeteilt. Auf dem Gebiet Belgiens wurden die lokalen Polizeien in insgesamt 196 Polizeizonen eingeteilt. Jede lokale Polizeieinheit ist somit nur für seine eigene Polizeizone zuständig.

An den Einsatzfahrzeugen lässt sich der Unterschied zwischen föderalen und lokalen Polizei sehr einfach herausfinden. Die Beklebung ist für beide Einheiten die gleiche, nur haben die Fahrzeuge der föderalen Polizei als 1. Streifen eine orange Streife während die lokale Polizei den 1. Streifen in Babyblau haben, neben den gelichen 3 blauen Streifen. Die Fahrzeuge der lokalen Polizei tragen ausserdem meist am Kofferraum eine vierstellige Nummer, die auf die Polizeizone hindeutet und nicht, wie oft fälschlicherweise angemerkt, als Fahrzeugnummer oder Funkrufnamen.

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Ancien Véhicule de patrouille (VP) de la Zone de Police (ZP) 5449 (Oostende) de la police locale d'Ostende sur base d'un Volkswagen Caddy III équipé par Autographe.

Ausrüster Rauwers GmbH
Sondersignalanlage
  • 1 Warnbalken Federal Signal Vama Vista mit integrierten Alley- und Take-Down-Lights sowie einer Verkehrsleitanlage
  • 2 Frontblitzer Federal Signal Vama Microled
  • 1 Suchscheinwerfer Federal signal Vama Visibeam
Besatzung 1/1 Leistung k.A.
Hubraum (cm³) k.A. Zulässiges Gesamtgewicht (kg) k.A.
Tags
k.A.
Eingestellt am 23.12.2014 Hinzugefügt von KaMü
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