Arzttruppkraftwagen

Der Arzttruppkraftwagen (ArztTrKW) wurde vom Bundesamt für Zivilschutz (BZS) als zentrales Einsatzfahrzeug der Arztgruppen in den Sanitätszügen in den 1970er Jahren konzipiert und zwischen 1981 und 1992 in großer Stückzahl für den Katastrophenschutz beschafft. Ein Arzt sowie weitere Helfer konnten mitsamt der Ausrüstung zum Aufbau eines Triage- und Behandlungsplatzes an die Einsatzstelle gebracht werden. Neben dem BZS beschafften auch einige Bundesländer und Hilfsorganisationen ArztTrKW.

Mit der Auflösung des Luftschutzhilfsdienstes (LSHD) 1968 und der sich daran anschließenden grundlegenden Neuorganisation des Katastrophenschutzes in Deutschland wurde auch die Organisation und Ausstattung des Sanitätsdienstes überarbeitet. Die bisherigen Luftschutz-Krankentransport- und Luftschutz-Verbandplatzzüge ersetzte das Bundesamt für Zivilschutz durch drei neue Sanitätszüge. Die Personalisierung der Züge übernahmen bundesweit die vier Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser-Hilfsdienst, während das Bundesamt für Zivilschutz die materielle Ausstattung durch zentrale Beschaffungen übernahm. Zunächst sollten in den neu aufgestellten Sanitätszügen jedoch vorhandene Fahrzeuge aus Beständen des aufgelösten LSHD weiterverwendet werden, bevor nach und nach vom Bundesamt für Zivilschutz neue Fahrzeuge angeschafft wurden.

Aufgabe aller drei Sanitätszüge des Katastrophenschutzes war die medizinische Versorgung von Verletzten und deren Transport in Krankenhäuser. Die Aufgaben der Sanitätszüge fingen bei der Suche nach Verletzten und deren Rettung an. Anschließend sollten die Verletzten gesichtet, registriert und medizinisch erstversorgt werden, bevor ihr Abtransport in Krankenhäuser erfolgen sollte. Besonderen Wert wurde auf die Verzahnung des Sanitätsdienstes mit dem ABC-Dienst gelegt, um eine entsprechende Versorgung von kontaminierten Verletzten zu gewährleisten. Aus diesem Grund waren in jedem Sanitätszug mehrere Helfer zusätzlich im ABC-Dienst ausgebildet.

Die größte Gliederung des neu aufgestellten Sanitätsdienstes war der Sanitätszug mit insgesamt 50 Helfern. Er setzte sich aus einem Zugtrupp, einer Arzt-, drei Sanitäts- und einer Verletztentransportgruppe zusammen. Die bestehenden Verbandplatzzüge des LSHD wurden in 38 Helfer starke Sanitätszüge Arzt umgewandelt. Im Vergleich zum größeren Sanitätszug besaßen sie nur eine statt drei Sanitätsgruppen. Aus dem Luftschutz-Krankentransportzug wurde der Sanitätszug Transport. Ihm fehlte die Arztgruppe, dafür hatte er aber wiederum zwei Sanitätsgruppen. Für die Transportzüge waren 28 Helfer vorgesehen.

Zum Sanitätszug und dem Sanitätszug Arzt gehörte jeweils eine 14 Helfer starke Arztgruppe mit zwei Arzttruppkraftwagen (ArztTrKW) und einem Krankenlastkraftwagen. Während letzterer im Einsatzfall zu beordern war, plante das Bundesamt für Zivilschutz die Ausstattung aller Arztgruppen mit zwei ArztTrKW. Zwischen 1981 und 1992 beschaffte das Bundesamt für Zivilschutz aus diesem Grund insgesamt 1.325 ArztTrKW in zwei Generationen.

Konzipiert wurde der ArztTrKW vom Bundesamt für Zivilschutz als vielseitig nutzbares Einsatzmittel. Vorrangiger Zweck sollte der Transport des Arzttrupps mit seinem Personal und Material sein. Jeder ArztTrKW sollte dazu in der Lage sein den aus sechs Personen bestehenden, namensgebenden Arzttrupp aufnehmen zu können. Dieser Trupp setzte sich jeweils aus einem in Katstrophenmedizin geschulten Arzt, einem Truppführer, drei Helfern sowie einem Kraftfahrer zusammen. Zudem sollten sich die ArztTrKW aber auch bei Bedarf auch als Behandlungsraum und sogar zum Verletztentransport nutzen lassen. Wenn nötig sollten sich bis zu vier Verletzte mit dem ArztTrKW transportieren lassen. Aus diesem Grund wurden für den ArztTrKW Kastenwagenfahrgestelle mit Doppelkabine bevorzugt. Sie boten viel Platz und konnten ohne größere Umbauten für die genannten Zwecke genutzt werden.

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