Einsatzfahrzeug: Florian Loreley 04/71-01
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Funkrufname | Florian Loreley 04/71-01 | Kennzeichen | EMS-VG 115 |
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Standort | Europa (Europe) › Deutschland (Germany) › Rheinland-Pfalz › Rhein-Lahn-Kreis (EMS, DIZ, GOH) | ||
Wache | FF VG Loreley FE Kamp-Bornhofen | Zuständige Leitstelle | Leitstelle Montabaur (AK, EMS, NR, WW) |
Obergruppe | Feuerwehr | Organisation | Freiwillige Feuerwehr (FF) |
Klassifizierung | Mehrzweckfahrzeug | Hersteller | Volkswagen |
Modell | Crafter 35 | Auf-/Ausbauhersteller | BOS Systemtechnik |
Baujahr | 2009 | Erstzulassung | 2009 |
Indienststellung | 2009 | Außerdienststellung | k.A. |
Beschreibung | Mehrzweckfahrzeug (MZF) 1 der Freiwilligen Feuerwehr Verbandsgemeinde Loreley Feuerwehreinheit Kamp-Bornhofen. Fahrgestell: Volkswagen Crafter TDI Ausbau: BOS Systemtechnik GmbH Im Dezember 2009 stellte die Feuerwehr Kamp-Bornhofen dieses MZF 1 in Dienst. Das Fahrzeug dient als Zugfahrzeug für das bei der Feuerwehr Kamp-Bornhofen beheimatete Mehrzweckboot sowie als Zubringerfahrzeug für die Bootsbesatzung. An der Stirnwand des Aufbaus befindet sich ein Regalsystem. Die weitere Beladung der Ladefläche erfolgt je nach Bedarf. Beladung u.a.:
Dreiklang - Mehrzweckfahrzeuge nach Technischer Richtline in Rheinland-Pfalz Für die Einsatzlogistik von Feuerwehren und Katastrophenschutzorganisationen definierte das Land Rheinland-Pfalz in seiner Technischen Richtline Nummer 5 „Mehrzwecktransportfahrzeug mit Ladehilfe, MZF (RP)“ drei der Größe nach gestaffelte Mehrzweckfahrzeuge (MZF). Als Nachschubfahrzeuge sollen sie universell im Materialtransport sowie für die Heranführung von Sonderlöschmitteln, wie größerer Mengen Schaummittel genutzt werden können. Die Richtlinie zeigt zudem die Möglichkeit auf, die MZF mit einer festen Beladung versehen beispielsweise als Gerätewagen-Atemschutz (GW-A), Schlauchwagen (SW), MZF Gefahrstoffe (MZF-G) oder Dekontamination (MZF Dekon II) einzusetzen. Die drei vom Land Rheinland-Pfalz definierten MZF unterscheiden sich jeweils in ihrem Gesamtgewicht und ihrer Ladekapazität. Das kleinste MZF 1 muss mindestens Platz für eine Euro-Palette oder einen Rollcontainer bieten und darf maximal 4.750 kg wiegen. Das nächst größere MZF 2 hat ein Gesamtgewicht von 7.500 kg bei Straßen- oder 9.000 kg bei Allradantrieb und muss eine Ladefläche für vier Euro-Paletten oder Rollcontainer besitzen. Das MZF 3 als größtes der drei Logistikfahrzeuge muss insgesamt sechs Euro-Paletten oder Rollcontainer transportieren können und hat ein Gesamtgewicht von 16.000 kg. Während die größeren MZF 2 und 3 eine Ladebordwand als Ladehilfe haben müssen, ist diese beim kleinen MZF 1 nur optional. Offen lässt die Technische Richtlinie bei allen drei MZF die Wahl zwischen Straßen- und Allradantrieb sowie zwischen Trupp- und Staffelkabine. Für MZF 1 legt die Richtlinie jedoch die Wahl einer Staffelkabine nahe. Auf Wunsch hin dürfen alle drei MZF mit einer Anhängerkupplung sowie das MZF 3 mit einer Seilwinde mit einer Zugkraft von 50 kN ausgestattet werden. Soll das MZF als SW oder in ähnlicher Form genutzt werden, ist die Ausstattung der Ladefläche mit einer Signaleinrichtung mit einer Hupe zur Kommunikation zwischen Ladefläche und Kabine verpflichtend. Alternativ sind auch eine Gegensprechanlage oder ein Kamerasystem zulässig. |
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Ausrüster | k.A. | ||
Sondersignalanlage |
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Besatzung | 1/5 | Leistung | 100 kW / 136 PS / 134 hp |
Hubraum (cm³) | 2.461 | Zulässiges Gesamtgewicht (kg) | 3.500 |
Tags |
k.A.
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Eingestellt am | 19.03.2022 | Hinzugefügt von | ffd |
Aufrufe | 705 |
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